Außerordentliche Mitgliederversammlung des KTZV Lindach
Am Freitag, den 18. September, fand im Hennahäusle die außerordentliche Mitgliederversammlung des Kleintierzuchtvereins Lindach statt.
Zahlreiche Mitglieder folgten der Einladung des Vorstands.
Im Mittelpunkt standen zwei Tagesordnungspunkte.
Erstens wurde die Satzungsänderung vorgestellt und anschließend beschlossen. Die bisherige Satzung war seit 36 Jahren unverändert, weshalb nun eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage sowie an die organisatorischen Gegebenheiten des Vereins notwendig wurde.
Wesentliche Neuerung: Der Ausschuss des Vereins erhält mehr Entscheidungsrechte, etwa bei Investitionen oder Verpachtungen,
die künftig durch den Ausschuss genehmigt werden können.
Der zweite Punkt betraf die weitere Ausrichtung der Gaststätte im Hennahäusle. Dabei wurde auch eine mögliche Verpachtung vorgestellt.
Die Mitglieder beschlossen, dass dieser Weg weiterverfolgt werden darf.
Für Ortskundige wichtig: Eine Verpachtung würde sich ausschließlich auf den oberen Stock des Hennahäusles beziehen.
Im Vereinsraum bleiben der Dienstags-, Mittwochs- und Sonntagstammtisch sowie weitere Vereinsveranstaltungen wie gewohnt bestehen.
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Liebe Gäste des Hennahäusle,
das nächste Freitagsessen ist am 25.09.2026
Dieses Mal erwarten Sie der beliebte Klassiker:
Schweinelendchen mit Pilz-Rahm-Soße, Spätzle und gemischtem Salat.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Reservierungen nimmt Helga Stangl unter 07171 97 93 26 entgegen.
Wenn der Anrufbeantworter läuft, einfach kurz eine Nachricht hinterlassen.
Herzliche Grüße Ihr Hennahäusle Team
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Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Gemäß § 27 und § 28 der Satzung lädt der Vorstand alle Mitglieder des Kleintierzuchtvereins Schwäbisch Gmünd Lindach Z 458 zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Datum: Freitag, 18.09.2026 Uhrzeit: 19:30 Uhr Ort: Gaststätte des KTZV Lindach
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Satzungsänderung
o Vorstellung der geplanten Änderungen
o Aussprache
o Beschlussfassung gemäß § 29 der Satzung (einfache Stimmenmehrheit)
4. Beschlussfassung über die Verpachtung der Vereinsgaststätte
o Vorstellung der Pachtbedingungen
o Aussprache
o Beschlussfassung gemäß § 29 der Satzung (einfache Stimmenmehrheit)
Hinweis
Die Satzungsänderung sowie die Verpachtung der Vereinsgaststätte stellen grundlegende Entscheidungen dar, die gemäß § 29 der Satzung durch die Mitgliederversammlung zu beschließen sind. Alle relevanten Unterlagen und Hintergründe werden in der Versammlung vorgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand KTZV Schwäbisch Gmünd Lindach Z 458
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